Was müsst ihr alles berücksichtigen?
Hier erklären wir dir auf was du alles achten musst, wenn du eine unserer Hüpfburgen mietest.
Hüpfburgenverleih Frohnholzer Mietbedingungen
1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.
2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
5. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen.
Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Hüpfburgenverleih Frohnholzer übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
6. Bei einer Lieferung gelten folgende Regelungen.
Zur Aufstellung und Abholung der Hüpfburg ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich. Der Vermieter Hüpfburgverleih Frohnholzer übernimmt keine Haftung an Sach- und Personenschäden die durch angemietete Gegenstände verursacht werden.
7. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
8. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
9. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
10. Bei der Vermietung von Hüpfburgen übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
11. Wir aktzeptieren ausschließlich Barzahlung. Der Betrag ist direkt bei Anlieferung/Abholung zu entrichten.
Nutzungsbedingungen
Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.
Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden.
Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
Die Wände dürfen nicht zum klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
Achten sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.